Nichtbestimmungsgemäße Verwendung

 

Die Rührwerke dürfen nicht eingesetzt werden in:

  • Trinkwasser
  • Nicht-newtonsche Flüssigkeiten
  • Grob verunreinigten Fördermedien mit harten Bestandteilen, wie Steinen, Holz, Metalle usw.
  • Leicht entzündlichen und explosiven Medien in reiner Form